15-12-2009, 09:33
(15-12-2009, 09:29)p schrieb: Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs in der Regel:
1. falls erwerbstätig: 900 EUR
2. falls nicht erwerbstätig: 770 EUR
Ja, gegenüber KU!
Gegenüber EU aber 1.000,-.
Warum sollte der armen Mutter weniger zustehen, als dem verantwortungslosen Haderlump?