15-12-2009, 22:13
Puls liefert eine Melange aus Tatsachen, Lügen und Wunschvorstellungen.
- Das Existenzminimum von Erwachsenen beträgt 635 EUR und hat mit dem Selbstbehalt nichts zu tun. Der Selbstbehalt ist eine intransparente Ziffer, die ohne jede Berechnung in den Raum gestellt wird. Puls verheddert sich da in den Begriffen. Absichtlich?
- Das Existenzminimum von Kindern ist eine steuerliche Kategorie und hat mit dem Kindesunterhalt inhaltlich nichts zu tun, die letzte Regierung ist nur auf die glorreiche Idee gekommen, völlig unbegründet rechnerisch (nicht inhaltlich) das doppelte steuerliche Existenzminimum an den Unterhalt zu koppelt.
- die gesteigerte Erwerbsobliegenheit bringt keinen Arbeitgeber dazu, mehr zu zahlen. Die bringt nur Richter dazu, fiktives Einkommen zu verhängen, das dann real gepfändet wird und der Pflichtige dann finanziell real zusammenbricht.
- selbst wenn das BVerfG alles umwirft, muss die Düsseldorfer Tabelle noch lange nicht geändert werden, bloss die idiotische Kopplung von steuerlichem Existenzminmimum und Unterhalt muss weg.
- Grobe Lüge von Puls: Kosten fürs Wohnen sind nicht Unterhaltsrelevant. Sind sie zu hoch, ist der Pflichtige verpflichtet in was Billigeres zu ziehen.
- Grobe Lüge von Puls: Kosten des Umgangs sind eben nicht von beiden Eltern zu tragen. Umgang ist kein Mehrbedarf. Das hat Puls mit den Kinderbetreuungskosten verwechselt, die der BGH nun dem Pflichtigen mit auferlegt hat. Peinlich für sie!
- einer der wenigen richtigen Punkte: "Notfalls können die Kosten des Umgangsrechts durch öffentliche Hilfeträger übernommen werden" Zu ergänzen wäre nur, dass dies erst einmal rundweg abgelehnt wird und erst nach hartnäckigem Klagen die Instanzen hoch zu erreichen ist.
Alles in Allem ein Armutszeugnis für Puls. Oder eine Nebelkerze, offenbar hält sie Trennungsväter für derart verblödet, dass sie auf die Lügen hereinfallen.
- Das Existenzminimum von Erwachsenen beträgt 635 EUR und hat mit dem Selbstbehalt nichts zu tun. Der Selbstbehalt ist eine intransparente Ziffer, die ohne jede Berechnung in den Raum gestellt wird. Puls verheddert sich da in den Begriffen. Absichtlich?
- Das Existenzminimum von Kindern ist eine steuerliche Kategorie und hat mit dem Kindesunterhalt inhaltlich nichts zu tun, die letzte Regierung ist nur auf die glorreiche Idee gekommen, völlig unbegründet rechnerisch (nicht inhaltlich) das doppelte steuerliche Existenzminimum an den Unterhalt zu koppelt.
- die gesteigerte Erwerbsobliegenheit bringt keinen Arbeitgeber dazu, mehr zu zahlen. Die bringt nur Richter dazu, fiktives Einkommen zu verhängen, das dann real gepfändet wird und der Pflichtige dann finanziell real zusammenbricht.
- selbst wenn das BVerfG alles umwirft, muss die Düsseldorfer Tabelle noch lange nicht geändert werden, bloss die idiotische Kopplung von steuerlichem Existenzminmimum und Unterhalt muss weg.
- Grobe Lüge von Puls: Kosten fürs Wohnen sind nicht Unterhaltsrelevant. Sind sie zu hoch, ist der Pflichtige verpflichtet in was Billigeres zu ziehen.
- Grobe Lüge von Puls: Kosten des Umgangs sind eben nicht von beiden Eltern zu tragen. Umgang ist kein Mehrbedarf. Das hat Puls mit den Kinderbetreuungskosten verwechselt, die der BGH nun dem Pflichtigen mit auferlegt hat. Peinlich für sie!
- einer der wenigen richtigen Punkte: "Notfalls können die Kosten des Umgangsrechts durch öffentliche Hilfeträger übernommen werden" Zu ergänzen wäre nur, dass dies erst einmal rundweg abgelehnt wird und erst nach hartnäckigem Klagen die Instanzen hoch zu erreichen ist.
Alles in Allem ein Armutszeugnis für Puls. Oder eine Nebelkerze, offenbar hält sie Trennungsväter für derart verblödet, dass sie auf die Lügen hereinfallen.