16-12-2009, 10:38
(15-12-2009, 21:25)borni schrieb: Dazu müssen sich die Oberlandesgerichte und die Mitglieder der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. überlegen, ob auch der Mindestselbstbehalt der Unterhaltsschuldner von derzeit 900,00 € erhöht wird. Eine der Erhöhung des Mindestunterhalts entsprechende Erhöhung des Mindestselbstbehalts um 13 % kommt nicht in Betracht, denn der Kindesunterhalt war in der Vergangenheit nicht ausreichend, das Existenzminimum von Kindern zu sichern, wie u.a. aus dem Bericht 2009 der Bundesregierung über das Existenzminimum hervorgeht. Hingegen deckt der in der derzeitigen Rechtsprechung übliche Mindestselbstbehalt von 900 € das Existenzminimum von Erwerbstätigen ab, und zwar nach der im erwähnten Bericht angestellten Prognose auch im Jahr 2010.
Schön finde ich ja auch, mit welcher Selbstverständlichkeit sie davon ausgeht, dass ihr eigener eingetragener Lobbyverein, über diese Dinge zu entscheiden hat.
Die merken nicht mal mehr, geschweige denn, dass es ihnen irgendwie peinlich währe, wenn gesetzesähnliche Bestimmungen jetzt in den Klüngelstuben der Richter und Anwälte ausgewürfelt werden.
Es ist allerhöchste Zeit, den von P ausgebuddelten Rechtsgrundsatz: "Neues Recht, neue Richter" wieder anzuwenden.
In aller Konsequenz!