16-12-2009, 17:25
Und schon der herbe Rückschlag: http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/lit...17608.html
"Keine Mehrheit fand in der Vernehmlassung der Vorschlag des Bundesrates, wonach im Falle einer Anerkennung des Kindes durch den Vater das Sorgerecht ebenfalls automatisch beiden Elternteilen zustehen soll. Der Vorentwurf soll vom EJPD deshalb in dem Sinne überarbeitet werden, dass das Sorgerecht bei ledigen Eltern wie bisher vorerst einzig der Mutter zusteht. Zum gemeinsamen Sorgerecht kommt es nur, wenn sich die Mutter mit dem Sorgerecht des Vaters einverstanden erklärt oder wenn das Gericht auf Klage des Vaters hin so entscheidet."
Das ist genau dieselbe miese Minimalversion, die gerade in Deutschland propagiert wird. Am Positivem übrig geblieben ist der Straftatbestand der Kindesentziehung bei Umgangsverweigerung:
"Festhalten will der Bundesrat an der vorgeschlagenen Ergänzung des Strafgesetzbuches, wonach künftig ein Elternteil bestraft wird, wenn er die Ausübung des Besuchsrechts behindert. Er soll gleich bestraft werden wie jener Elternteil, der ein Kind nach einem Besuch nicht mehr zurückbringt."
"Keine Mehrheit fand in der Vernehmlassung der Vorschlag des Bundesrates, wonach im Falle einer Anerkennung des Kindes durch den Vater das Sorgerecht ebenfalls automatisch beiden Elternteilen zustehen soll. Der Vorentwurf soll vom EJPD deshalb in dem Sinne überarbeitet werden, dass das Sorgerecht bei ledigen Eltern wie bisher vorerst einzig der Mutter zusteht. Zum gemeinsamen Sorgerecht kommt es nur, wenn sich die Mutter mit dem Sorgerecht des Vaters einverstanden erklärt oder wenn das Gericht auf Klage des Vaters hin so entscheidet."
Das ist genau dieselbe miese Minimalversion, die gerade in Deutschland propagiert wird. Am Positivem übrig geblieben ist der Straftatbestand der Kindesentziehung bei Umgangsverweigerung:
"Festhalten will der Bundesrat an der vorgeschlagenen Ergänzung des Strafgesetzbuches, wonach künftig ein Elternteil bestraft wird, wenn er die Ausübung des Besuchsrechts behindert. Er soll gleich bestraft werden wie jener Elternteil, der ein Kind nach einem Besuch nicht mehr zurückbringt."