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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#20
(15-12-2009, 10:57)p schrieb: Dann würden auch die Selbstbehalte der Pflichtigen erhöht werden müssen.

Wieso das? Einfach den Mindesbedarf erhöhen und den Selbstbehalt gleich lassen. Wo liegt denn da das Problem? Den BGH hat es noch nie gejuckt, was der Pflichtige zum Leben benötigt, gerade bei Männern als Pflichtigen.

Da gibt es noch nicht einmal ein Gesetz dagegen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von gleichgesinnter - 16-12-2009, 23:20

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