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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#30
"Denn die Klägerin ist ab dieser Zeit – nach der ab Januar 2008 geltenden Neufassung des § 1615 l BGB und erst Recht auf der Grundlage der bis Ende 2007 geltenden früheren Fassung des § 1615 l BGB - jedenfalls zu einer halbschichtigen Erwerbstätigkeit in der Lage."

Trotz der Gesetzesänderung ab 1.1.2008 kann sie ihren Mindestbedarf selbst decken und durch die alte Regelung sowieso.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von borni - 17-12-2009, 15:01

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