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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#35
(17-12-2009, 15:01)borni schrieb: "Denn die Klägerin ist ab dieser Zeit – nach der ab Januar 2008 geltenden Neufassung des § 1615 l BGB und erst Recht auf der Grundlage der bis Ende 2007 geltenden früheren Fassung des § 1615 l BGB - jedenfalls zu einer halbschichtigen Erwerbstätigkeit in der Lage."

Trotz der Gesetzesänderung ab 1.1.2008 kann sie ihren Mindestbedarf selbst decken und durch die alte Regelung sowieso.

Exaktemeng!

Zitat:Damit kommt es ausschließlich darauf an, welchen Lebensstandard sie vor der Geburt des Kindes erreicht hatte.

Meine Rede seit 1860. Sie hat schon vorher bewiesen, dass sie für sich selbst aufkommen kann.

Das kann sie nun auch weiterhin!
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von blue - 17-12-2009, 21:33

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