18-12-2009, 11:28
Ein Kommentar aus der NOZ:
Für die Gleichstellung der Unterhaltsansprüche findet sich sicherlich auch ein Anwalt.
Zitat:Weniger erfreulich ist allerdings ein anderer Aspekt des gestrigen Urteils. Der BGH urteilt nämlich, dass gesundheitliche Gründe für den Unterhaltsanspruch der unverheirateten Frau keine Rolle spielen. Krankheitsunterhalt könnten nur geschiedene Partner beanspruchen, ebenso Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit.
Das Ziel der Reformer des Unterhaltsrechts im Jahr 2008, war es aber erklärtermaßen, eheliche und nichteheliche Kinder auch hinsichtlich der Unterhaltsansprüche ihrer Mütter gleichzustellen. Schon damals gab es allerdings eine Diskussion, weil vor allem konservative Kräfte diese Gleichstellung nur in Bezug auf die Kinder herstellen wollten, nicht aber in Bezug auf die Frauen. Zumindest für den Krankheitsunterhalt haben sie sich offenbar durchgesetzt.
http://www.presseportal.de/pm/58964/1532...er_zeitung
Für die Gleichstellung der Unterhaltsansprüche findet sich sicherlich auch ein Anwalt.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.