18-12-2009, 16:55
Habe gerade den BMFSFJ Newsletter erhalten:
Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die
Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus. Der
gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010
* für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
* für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
* für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die
Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus. Der
gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010
* für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
* für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
* für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.