18-12-2009, 17:40
(18-12-2009, 17:19)gleichgesinnter schrieb: Macht aber beim neuen Zahlbetrag gleich mal in der niedrigsten Stufe 13% mehr.Haben se geschickt gemacht, nä? Somit dürfen ab sofort "alle" unterhaltszahlenden Väter ihr Einkommen erneut darlegen. Die zwei-Jahresfrist nach § 1605 Abs. 2 gilt nun meines Erachtens nicht. Wie sind eure Meinungen?
Weiter aus dem heutigen Newsletter:
Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen.
Da sich die Jobsituation in Deutschland wegen der Wirtschaftskrise in den nächsten Jahren weiter verschlechtern wird, wurden ab dem heutigen Tag massenweise Mangelfälle produziert. Der Steuerzahler, der keine Kinder hat , wird die Zeche zahlen müssen.
"Andere" werden Kinder zeugen, was das Zeug hält!