18-12-2009, 17:53
(18-12-2009, 17:40)blue schrieb: Haben se geschickt gemacht, nä? Somit dürfen ab sofort "alle" unterhaltszahlenden Väter ihr Einkommen erneut darlegen. Die zwei-Jahresfrist nach § 1605 Abs. 2 gilt nun meines Erachtens nicht. Wie sind eure Meinungen?Meine ist anders!
Am Einkommen ändert sich ja nichts. Zumindest nicht am unterhaltspflichtigen Teil.
Einen Grund, das Einkommen außer der Reihe zu prüfen, ergibt sich daher nicht.