18-12-2009, 17:59
(18-12-2009, 17:41)p schrieb: Ja, neuer Titel kann eingefordert werden, denn die Erhöhung liegt bei >10%. Wer einen dynamischen Titel hat, für den erhöht sich der Unterhalt automatisch ohne neuen Titel.Ja, die 10% - Hürde meinte ich damit.
Und diejenigen, die zusätzlich noch EU/BU/Krankenunterhalt etc. zahlen, dürfen eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen oder wieder zum Notar rennen.
AnwältInnen leuchten heute die Teuronis in den Augen!
Ein richtiger Glückstag heute für die Schnorrer der Familienvernichtungsmafia!
(18-12-2009, 17:53)beppo schrieb: Am Einkommen ändert sich ja nichts. Zumindest nicht am unterhaltspflichtigen Teil.Ob sich nun die Pflicht oder das Einkommen um 10% ändert, ist meiner Meinung nach gleichbedeutend. Daher hatte ich es ja zur Diskussion gestellt.
Weiterhin ändert sich ja noch bei den Steuern einiges.
Zitat aus dem heutigen Newsletter:
Außerdem können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 in größerem
Maße als bisher steuerlich geltend gemacht werden. So steigen die Abzugsvolumina
für Arbeitnehmer wie für Selbständige um 400 Euro, darüber hinaus wird
sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung
gezahlten Beiträge voll abziehbar sind.
Wir dürfen uns jetzt alle zu Tode rechnen. ;-)