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Mangelfall /Mangelfälle 2010
#1
Wenn ich nächstes Jahr den gleichen Betrag zahle, wie dieses Jahr, dann hat die Ex durch die Kindergelderhöhung immer noch 20 Euro / bzw. in Bezug auf das Kindergeld fast 10% mehr. Ich habe dies auch vor, also nächstes Jahr 5-20% weniger als der Regelunterhalt zu zahlen - entweder durch einen statischen Titel, den ich ja noch jederzeit abschließen kann - wie im Trennungsfaq empfohlen wohl beim Notar - oder durch ein Einverständnis seitens Ex bzw. JA, sich mit einem gleichbleibenden Unterhalt beispielsweise zufrieden zu geben. BIslang zahle ich ja für meine Tochter ans JA, es gibt also m.W. eine Beistandschaft, die jedoch keine Klage angestrengt hat, weil ich den Mindestunterhalt eingehalten habe und somit eine Klage auf Titulierung seitens der JA vermieden habe. Zudem war das JA offenbar stets unpünktlich mit der Weiterleitung des Unterhalts, was bei meiner Ex sauer aufgestossen ist, und sie lieber wieder hätte, das ich ihr das Geld auf ihr Konto überweise. Nicht auszudenken, wenn sowas einem Vater passieren würde. Ich stehe also vor 3 Fragen:

Wie kann eine JA-Beistandschaft aufgelöst werden - nur schriftlich durch die Ex, mündlich oder wie ? Und ohne Beistand, ist das dann wie nicht gezahlter Unterhalt ? Brauch ich dann einen Nachweis - auch dann wenn es Beistand nimma gibt ?

Falls es dazu nicht kommt, was mache ich am besten ?

a) Den neuen Unterhalt minus 10% statisch titulieren lassen beim Notar
b) nichts machen, einfach weiter den heutigen Satz zahlen - treten dann Unterhaltsschulden auf und ab wann - wie gesagt kein Titel ? Erst wenn die mich anschreiben ? Vielleicht kommt das ja dann erst im Februar ?
Und wenn sie mich anschreiben, wollen die meinen Verdienst, oder sagen die einfach, neue Sätze ? Und wenn Verdienst, wärs mir momentan auch recht, da kommt wenig bei rum. Mein AG hat schon gesagt, mehr als 1400 Brutto sind net drin. Da ich ein Kind selbst betreue, wäre dann ca 1250 Euro minus Unterhalt von ca 272Euro + Unterhalt für mein Kind bei mir, daß im Übrigen viel weniger braucht, nicht mehr drin. Die werden also dennoch dann fiktiv sagen, ich solle halt noch einen 400 Euro Job machen neben VOllzeitarbeit - können die zwar konstruieren, dennoch sind sie damit dann am Ende der Fahnenstange.
Und bei Mangelfall -Sind ja schließlich laut neuem Gesetz Kinder gleichwertig, und dann hätte ja auch mein eigenes bei mir lebende Kind (nicht von der Ex) Ansprüche, für das ich aber das Sorgerrecht habe und daher das 'Kind nicht klagen wird.
c) ........?
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Nachrichten in diesem Thema
Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Vater - 18-12-2009, 23:17
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Exilierter - 19-12-2009, 03:48
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Vater - 20-12-2009, 20:49
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von beppo - 21-12-2009, 11:33
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von p__ - 21-12-2009, 11:43
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von p__ - 21-12-2009, 14:41
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Vater - 22-12-2009, 12:20

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