19-12-2009, 03:48
die ex kann die beistandsschaft kuendigen, aber spaeter dann jederzeit wieder aktivieren. die exen lieben die beistaendin, denn der service fuer die unterhaltsklage macht das jugendamt kostenlos. den unterhalt geringer titulieren ist schon mal gut, da die ex sowieso einen anspruch auf einen titel hat. dann mal abwarten, ob das jugendamt klage einreicht. das werden die sicherlich machen, gerade wenn du die maximale hoechstarbeitszeit nicht auslastest. dann gibts wie immer fiktives einkommen. es gibt keinen legalen trick den unterhalt zu senken oder den unterhalt seinen einkommensverhaeltnissen anzupassen.
dein kind, was in deinem haushalt lebt, kann dich erst verklagen, wenn du fuer dein kind barunterhaltspflichtig wirst. du wirst es hinaus werfen muessen und dann kann dein kind klage einreichen.
mache einen titel, siehe trennungsfaq-vordruck, und dann warte mal ab was letztlich passiert. im moment spekulieren wird da mehr oder weniger.
dein kind, was in deinem haushalt lebt, kann dich erst verklagen, wenn du fuer dein kind barunterhaltspflichtig wirst. du wirst es hinaus werfen muessen und dann kann dein kind klage einreichen.
mache einen titel, siehe trennungsfaq-vordruck, und dann warte mal ab was letztlich passiert. im moment spekulieren wird da mehr oder weniger.