19-12-2009, 10:11
Ich habe mal in Deinen Text reingeantwortet
(18-12-2009, 23:17)Vater schrieb: Ich stehe also vor 3 Fragen:
Wie kann eine JA-Beistandschaft aufgelöst werden - nur schriftlich durch die Ex, mündlich oder wie ?
---> die Beistandschaft kann in diesem Fall jederzeit von der Mutter beendet werden, ein formloses Schreiben reicht. Sie kann auch in jedem Einzelfall Monat für Monat die Beistandschaft mit dem "Forderungsmanagement" beauftragen. Ist zum Beispiel sinnig, wenn es im Großen und Ganzen rund läuft, aber nur hin und wieder klemmt. Sie kann auch die Aufgaben des Beistandes in enge Grenzen setzen. Schau mal dazu in die Aufgabenbereiche eines Beistandes. Sie kann also das totale Service-Programm wählen oder einzelne Komponenten davon. Also im Grunde ist das zu sehen wie eine Art Prostitution des Beistandes für die Kindesmutter. Nur muss sie nix zahlen für die Arbeit - das macht der Arbeitgeber des Beistandes.
Und ohne Beistand, ist das dann wie nicht gezahlter Unterhalt ?
---> nein. Du kanst den Unterhalt trotz Beistandschaft auf das Konto der Mutter zahlen. Es ist dann anhand der Einzahlungsbelege nachvollziehbar, wann Du was bezahlt hast. Sinnvollerweise lautet der Überweisungstext dann z.B. " Kindesunterhalt für #NAME# , Monat Januar 2010", der Beistand wird zwar maulen, weil er dann auf die Informationen der Mutter angewiesen ist und somit in seiner allmächtigen Herrlichkeit eingeschränkt wird - aber es geht.
Brauch ich dann einen Nachweis - auch dann wenn es Beistand nimma gibt ?
---> das ist Dein Einzahlungsbeleg. Oder der Kontoauszug von Dir.
Falls es dazu nicht kommt, was mache ich am besten ?
a) Den neuen Unterhalt minus 10% statisch titulieren lassen beim Notar
---> Würde ich grundsätzlich nur machen, wenn man Dir mir Gericht droht um den Titulierungsanspruch durchzusetzen. Solange es so geht, keinen Titel machen. Und dann ist bei dieser Idee fraglich ob dieser Titel dann akzeptiert würde. Jugendämter kennen nämlich in ihrer wahnsinnig flexiblen Geisteshaltung nur die Düsseldorfer Tabelle und ihre eigenen Titel...
b) nichts machen, einfach weiter den heutigen Satz zahlen - treten dann Unterhaltsschulden auf und ab wann - wie gesagt kein Titel ? Erst wenn die mich anschreiben ? Vielleicht kommt das ja dann erst im Februar ?
Und wenn sie mich anschreiben, wollen die meinen Verdienst, oder sagen die einfach, neue Sätze ? (...)
---> wie oben bereits gesagt: Solange kein größerer Handlungsdruck existiert, würde ich persönlich freiwillig nichts weiter machen als den bisherigen Unterhalt weiter zahlen. Schulden laufen ja erst in dem Moment auf, wenn man sie beziffert oder anhand einer existenten Forderung benennen kann. Beispiel: Du hättest einen Titel, der weist aus, dass Du 275EUR / Monat zahlen musst, aber Du zahlst nur 175EUR. Dann hast Du 100EUR Schulden.
Hast Du aber keinen Titel unterschrieben weil ihn keiner gefordert hat oder hat Dich niemand mit einer bestimmten Zahlungshöhe in Verzug gesetzt ( Herr Vater, sie schulden seit 24 Monaten jeweils 100EUR / Monat...) so hast Du auch keine definierten Unterhaltsschulden. Nach welcher Forderung sollten sie sich denn auch berechnen?
Mit einem titulierten Anspruch gibst Du jede Menge Munition aus der Hand - wenn's nicht nötig ist, warum freiwillig?
c) ........?
---> Du betreust ein eigenes Kind? Na dann nutze doch die gleichen Instrumentarien wie Deine Ex: Geh mal auf die ARGE / Sozialamt und lass mal rechnen. Vielleicht steht Dir was zu?! Mir kommen Deine Zahlen zu den Einkünften sehr mager vor. Davon kann man mit Kind ja kaum vernünftig leben. Und dann werden sich die Ämter mal gegenseitig beschäftigen.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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