Danke für die Hilfe. Weil es kam schon mal vor, daß mich die Beistandschaft angeschrieben hat, ich hätte 199 Euro zu zahlen, was ich dann auch tat, aber 4 Monate später viel ihr ein, ich müsse ja 240 Euro zahlen, weil mein Kind älter geworden ist und forderte Geld nach. ...Wenn es also dann so ist, daß ich nun 240 Euro weiterzahle, und nach 12 Monaten fällt ihnen ein, ich müsse doch eigentlich 272 Euro für 2010 zahlen ? - dann müsste ich der Forderung nicht nachgeben ? Das heisst also : Kein Titel, keine Schulden, hab ich das richtig verstanden ? Und wenn ich in dem Moment, wenn die wollen, einen Titel mache, und der liegt z.B. über 240 Euro monatlich, dann dürfen die nichts nachfordern ? ..Sie hätten ja mit fiktiven EInkommen schon 272 Euro viel früher zahlen können ?
Mangelfall /Mangelfälle 2010
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Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Vater - 18-12-2009, 23:17
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Gemsbock - 19-12-2009, 02:12
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Exilierter - 19-12-2009, 03:48
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von vorsichtiger - 19-12-2009, 10:11
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Vater - 20-12-2009, 20:49
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von vorsichtiger - 21-12-2009, 11:00
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von beppo - 21-12-2009, 11:33
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von p__ - 21-12-2009, 11:43
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von vorsichtiger - 21-12-2009, 11:47
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von p__ - 21-12-2009, 14:41
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von vorsichtiger - 21-12-2009, 15:21
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Vater - 22-12-2009, 12:20
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