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Mangelfall /Mangelfälle 2010
#6
nein-nein... so einfach ist das aus Sicht eines Beistandes natürlich nicht.
Du musst unterscheiden zwischen der verqueren Hirnwindungen eines Gottgleichen vom Jugendamt und dem, was der Gesetzgeber und die Rechtsprechung hergeben.

Der Beistand fordert gerne und viel. Regelmäßig mit absurden Begründungen und Berechnungen, will zu jeder Zeit und allumfassend Informationen zu Dir, Deiner (neuen) Frau/ Beziehung und allen Verwandten und Abkömmlingen bis ins dritte Glied. Er hätte gerne eine Einzugsermächtigung für Dein Konto, eine Standleitung mit vollem Zugriff auf alle Deine Kommunikationsmöglichkeiten und einen jederzeit vollstreckbaren Haftbefehl, Durchsuchungs- und Pfändungsbeschluss.
Aber schlussendlich ist er nur eine Art Kastrat. Er weiß in der Theorie wie es geht - kann es aber in der Praxis nicht.

Die Realität ist die, dass Du zur Zahlung einer Unterhaltssumme verpflichtet bist. Wie hoch diese Summe ist, wird in aller Regel mit der Düsseldorfer Tabelle (DT) ermittelt. Diese ist aber kein GESETZ, sondern ein Anhalt. Es kann also auch ganz anders aussehen als der Beistand mittels DT Dir suggeriert. Um aber auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du Dir die DT mal anschauen. Dann rechnest Du ganz einfach z.B. so:

NettoEinkommen 1.200EUR
- 5% für berufsbedingte Aufwendungen = 60EUR
- notwendiger Selbstbehalt eines Erwerbstätigen = 890EUR
= verbleibender Unterhaltsbetrag = 250EUR

das ist die verteilbare Masse. (Paar Euros wegen Altersvorsorge mal unberücksichtigt)
Nun geht es um 2 Kinder. Wieder der Blick in die Tabelle, die Kinder in der Alterstufe gefunden, also z.B. sie sind gleich alt, dann teilt man die 250 durch 2 und Du hast nur noch 125 zu zahlen, weil mehr eben nicht da ist. Nun könntest Du also locker reduzieren - aber neee, es gäbe zu 100% ein Gerichtsverfahren. Denn:
Hast Du die ganze Zeit z.B. 200 gezahlt, wird Dir jeder Familienrichter diese Summe auch weiterhin abpressen, weil Du bisher ja mit der Summe zurecht gekommen bist. Also zahlst Du weiter die 200.
Wenn man anderer Meinung ist, also Du sollst bitteschön mehr zahlen, dann soll man Dich schlussendlich zur Abgabe eines Titels auffordern. (Ich überspringe hier ein paar Punkte, die in Deiner finanziellen Lage wenig Sinn machen durchzukämpfen) Das Recht besteht, einer solchen Aufforderung kommt man auch besser nach, weil sonst wieder... na? ... richtig: Gericht kommt und Du wirst gezwungen.
Du kannst nun zum Jugendamt gehen und dort die Urkunde erstellen lassen. Vorteil: Kostenlos, dynamischer Titel, Jugndämter erkennen dies unterinander an. Nachteil: 08/15 Standard, wenig flexibel, nicht altersbegrenzt, mit dem ausstellenden Jugendamt gibts meist Theater, wenns nicht so formuliert werden soll wie der Knopfdruck am PC es ergibt.
Dann kannst Du einen Notar beauftragen. Vorteil: DEINE Bedürfnisse und Aussagen werden gewichtet, der Notar ist neutral, freie Titelwahl ist möglich. Nachteil: Er wird Geld verlangen - obwohl es kostenlos sein sollte (Suchfunktion hier nutzen oder "p" fragen, wo das stand. Auf jeden Fall aber vorher den Notar fragen !) , das Jugendamt wird einen Titel wie von Dir weiter oben angefragt nicht so ohne weiteres schlucken.
Und dann kannst Du es natürlich noch auf ein Verfahren ankommen lassen. Vorteil: Auch Ex und Jugendamt müssen Flagge zeigen und Gerichtsverhandlung heißt "Verhandlung", weil Verhandelt wird. Es kommt also ein in aller Regel irgendwie tragbarer Kopmpromiss bei raus. Das Gericht wird sehr genau hinschauen und dann entscheiden. Nachteil: Der Schuss kann nach hinten losgehen, z.B. kann man Dir fiktive Einkünfte aufdonnern, etc... Die Bandbreite ist da enorm. Das Verfahren kostet Geld - auch wenn Du vielleicht PKH bekommen solltest. UND: Wer vor Gericht Halbwahres oder gar Unwahres erzählt, hat wenns rauskommt mehr Ärger am Hacken als bei den Varianten 1 und 2.
Ich weiß ja nicht welchen Gestaltungsspielraum Dir Dein Arbeitgeber beim Gehalt einräumt...

Aber - und nun Deine Kernfrage: NACHTRÄGLICH mal so eben nachfordern, weil man es sich jetzt anders überlegt hat, geht so einfach nicht. Es sei denn, Du hättest eine wesentliche Gehaltsveränderung nach oben (also mehr als 10%) gehabt und wärest NICHT Deiner Informationspflicht nachgekommen. Dann kann man juristisch argumentieren und eben doch... Aber - und das ist entscheidend: NACHTRÄGLICHER Unterhalt ist nicht LAUFENDER Unterhalt und die Forderung richtet sich in ihrer Gesamtheit nach der ZPO. Wenn Du also nicht nachträglich geforderten Unterhalt zahlen kannst, generiert man damit allenfalls Schulden. Und das auch nur, wenn wie in meinem ersten Beitrag gesagt, die Unterhaltshöhe rechtssicher festgestellt und ggf. tituliert wurde. Alles andere ist mal wieder nur ein feuchter Traum des Beistandes.

Du merkst so einfach ist das alles nicht. Ich denke, es macht Sinn, wenn Du Dich hier in die Tiefen der FAQ einliest, im Internet recherchierst, Fragen stellst und Dich intensiv auf das neue Jahr vorbereitest. Da wird der Druck sicher wieder ansteigen. Im Moment sind auch Beistände mit Lebkuchen, Marzipan und Glühwein beschäftigt.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Vater - 18-12-2009, 23:17
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Exilierter - 19-12-2009, 03:48
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Vater - 20-12-2009, 20:49
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von vorsichtiger - 21-12-2009, 11:00
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von beppo - 21-12-2009, 11:33
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von p__ - 21-12-2009, 11:43
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von p__ - 21-12-2009, 14:41
RE: Mangelfall /Mangelfälle 2010 - von Vater - 22-12-2009, 12:20

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