21-12-2009, 18:02
(21-12-2009, 17:45)borni schrieb: Der Gesetzgeber muss dem verantwortungsvollen, treusorgenden und zuverlässigen Vater gerecht werden sowie auch dem anderen Typus von Vater, den mit der Mutter nur eine kurze Zufallsbekanntschaft verbindet, aus der ein Kind hervorgegangen ist, um das er sich nicht kümmert und auch nicht kümmern will.
Die Vertreterinnen der Einzelfallbetrachtung, die Väter gerne in "gute" und "schlechte" Väter aufteilen, ignorieren grundsätzlich zwei Dinge:
- dass das Argument der guten und schlechten Väter ebenso für Mütter gilt. Wer Maßstäbe aufstellt, nach denen ein Vater mit dem gemeinsamen Sorgerecht "belohnt" wird, muss dieselben Maßstäbe auch auf Mütter anwenden. Das bedeutet, dass nichteheliche Eltern grundsätzlich erst einmal kein Sorgerecht haben dürfen, sondern erst nach einer Einzelfalluntersuchung.
- die Länder, in denen der Eintritt ins Sorgerecht mit der Vaterschaftsanerkennung passiert, kennen auch Ausgänge aus oder freiwillige Verzichte aufs Sorgerecht. Wer also nicht will, muss auch nicht und wer wirklich Mist baut, ist halt wieder draussen. Das bedeutet, dass alle behaupteten Vorteile einer Einzelfallbetrachtung auch bei den Verfahren mit automatischem Eintritt existieren.