22-12-2009, 08:58
Die französische Lösung ist natürlich vorzuziehen. Aber auch in Dänemark und Italien ist beachtenswert, dass das Zusammenleben nur fürs automatische gemeinsame Sorgerecht Voraussetzung ist. Darüber hinaus kann es natürlich auch ohne Zusammenleben beantragt werden, der Gerichtsweg ist ebenso offen.
In Deutschland wird das blosse Zusammenleben bereits für eine Vielzahl von Rechtsfolgen durch den Staat genutzt, z.B. entsteht dadurch wie von Zauberhand eine "Bedarfsgemeinschaft". Der Gedankengang mit dem Wohnort ist den Deutschen also auch nicht fremd, sondern längst Standard.
In Deutschland wird das blosse Zusammenleben bereits für eine Vielzahl von Rechtsfolgen durch den Staat genutzt, z.B. entsteht dadurch wie von Zauberhand eine "Bedarfsgemeinschaft". Der Gedankengang mit dem Wohnort ist den Deutschen also auch nicht fremd, sondern längst Standard.