23-12-2009, 00:04
Nach der alten Regelbetragsverordnung lag die niedriges Stufe (also 100% Unterhalt) für die Altersgruppe 6-11 Jahre am 1.1.2001 bei 431 DM. Zahlbetrag: Minus halbes Kindergeld. Das Kindergeld lag bei 270 DM, Zahlbetrag also 296 DM. Das sind 151,79 EUR.
Mit dem neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird der Unterhalt für diese Gruppe bei 364/272 EUR (Tabellen/Zahlbetrag) liegen. Das sind knapp 80% Erhöhung seit 1.1.2001. Was ja bekanntlich nur die halbe Wahrheit ist, denn seit der BGH Betreuungskosten als Mehrbedarf draufschlägt, liegt der tatsächlich zu zahlende Unterhalt noch weit höher.
Die Selbstbehalte werden ohne Begründung festgesetzt. Früher hat man mal behauptet, ihre Steigerung würde sich an den Pfändungsfreibeträgen orientieren, aber das kann defintiv nicht stimmen, zumal Gerichte wie der BGH schon mal in Urteilen Selbstbehalte generell ändern (so wie bei Unterhalt nach §1615l BGB).
Man sollte aber mit Vergleichen vorsichtig sein. Die Tabelle ist eine derart verbastelte Katastrophe, dass man jedem Vergleich immer widersprechen kann bzw. noch einen draufsetzen. So sind zum Beispiel die heutigen Einkommensgruppen ganz anders zugeschnitten. Und die Steigerungsraten zwischen den Gruppen sind heute steiler. Die Kindergeldanrechnung war mal zwischenzeitlich anders. Da ist alles gedreht und gewendet worden, ob nicht irgendwo noch was rauszutricksen ist. Mittlerweile sind die Tricks weitgehend ausgereizt und die Unterhaltsrechtssprechung ist eine Mangelfallrechtssprechung geworden. Also bitte fleissig weiter erhöhen, Finanzblasen sind out, jetzt kommt die Unterhaltsblase.
Mit dem neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird der Unterhalt für diese Gruppe bei 364/272 EUR (Tabellen/Zahlbetrag) liegen. Das sind knapp 80% Erhöhung seit 1.1.2001. Was ja bekanntlich nur die halbe Wahrheit ist, denn seit der BGH Betreuungskosten als Mehrbedarf draufschlägt, liegt der tatsächlich zu zahlende Unterhalt noch weit höher.
Die Selbstbehalte werden ohne Begründung festgesetzt. Früher hat man mal behauptet, ihre Steigerung würde sich an den Pfändungsfreibeträgen orientieren, aber das kann defintiv nicht stimmen, zumal Gerichte wie der BGH schon mal in Urteilen Selbstbehalte generell ändern (so wie bei Unterhalt nach §1615l BGB).
Man sollte aber mit Vergleichen vorsichtig sein. Die Tabelle ist eine derart verbastelte Katastrophe, dass man jedem Vergleich immer widersprechen kann bzw. noch einen draufsetzen. So sind zum Beispiel die heutigen Einkommensgruppen ganz anders zugeschnitten. Und die Steigerungsraten zwischen den Gruppen sind heute steiler. Die Kindergeldanrechnung war mal zwischenzeitlich anders. Da ist alles gedreht und gewendet worden, ob nicht irgendwo noch was rauszutricksen ist. Mittlerweile sind die Tricks weitgehend ausgereizt und die Unterhaltsrechtssprechung ist eine Mangelfallrechtssprechung geworden. Also bitte fleissig weiter erhöhen, Finanzblasen sind out, jetzt kommt die Unterhaltsblase.