23-12-2009, 00:39
(23-12-2009, 00:23)Vater schrieb: Im Jahre 2001 gabs glaub ich sogar noch eine Berliner Tabelle, nachdem man noch weniger hat zahlen müssen.
Richtig. Und dann kam der vermurkste §1612b BGB mit der teilweise weggefallenen Kindergeldanrechnung bis Tabellenstufe 5. Ein Hirnfurz ohnegleichen, den die SPD (verantwortlich: Herta Däubler-Gmelin) und Grünen damals verbrochen haben.
Die Berücksichtigung von 2 statt 3 Unterhaltsverpflichteten bei der Stufenkorrektur (auch so ein Trick) würde mich nicht wundern. Das ist eine Umsetzung des BGH-Urteils XII ZR 14/06 vom 6.2.2008. Nachdem die Tabellenstufen neu und viel grösser zugeschnitten wurden, haben Korrekturen in kleineren Schritten zu erfolgen.