26-12-2009, 04:03
Wobei die Auslegung der Bindungswirkung wohl nicht allein dem BVerfg obliegt, sondern der EMRK Art. 46.
Die meisten scheinen einfach nicht akzeptieren zu wollen, daß das BVerfG qua Selbstdefinition über dem EGMR, der UN, der Welt und Gott steht.
Jedes Urteil daß da auf Grundlage verquerer gesamtgemeinschaftlicher Rechtsauffassungen gesprochen wird, erwartet eine BVerfG Spezialbehandlung.
Papier nennt es eine "Notwendigkeit zur Umsetzung in nationales Recht", andere meinen, es misinterpretiert solange, bis die BVerfG-Meinung darüber steht.
Seit 1998 die Individualbeschwerde beim EGMR eingeführt wurde, steht Papier doof da und hat die Jaeger hingeschickt und im Vorfeld alles glatt zu bügeln. Trotzdem kommt es seitdem ständig zu mißliebigen Urteilen in allen Bereichen, weil Deutschlands Rechtssystem die Menschenrechte nicht beachten will.
Und solange dieser Wille immer offener zu Tage tritt, desto besser !
Master Chief
Zitat:Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.
Die meisten scheinen einfach nicht akzeptieren zu wollen, daß das BVerfG qua Selbstdefinition über dem EGMR, der UN, der Welt und Gott steht.
Jedes Urteil daß da auf Grundlage verquerer gesamtgemeinschaftlicher Rechtsauffassungen gesprochen wird, erwartet eine BVerfG Spezialbehandlung.
Papier nennt es eine "Notwendigkeit zur Umsetzung in nationales Recht", andere meinen, es misinterpretiert solange, bis die BVerfG-Meinung darüber steht.
Seit 1998 die Individualbeschwerde beim EGMR eingeführt wurde, steht Papier doof da und hat die Jaeger hingeschickt und im Vorfeld alles glatt zu bügeln. Trotzdem kommt es seitdem ständig zu mißliebigen Urteilen in allen Bereichen, weil Deutschlands Rechtssystem die Menschenrechte nicht beachten will.
Und solange dieser Wille immer offener zu Tage tritt, desto besser !
Master Chief
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borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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