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Vater muss Fahrtkosten zum Studienort nicht übernehmen
#2
Welch ein "Erfolg" gegen den permanenten Unterhaltsmaximierungsdruck. Diese Urteile machen den Spund am Unterhaltsfass nie enger, sondern verhindern im allerbesten Fall, dass er weiter aufgemacht wird. Fahrkosten von Volljährigen waren noch nie Sonder- oder Mehrbedarf.

Eine sehr seltsame weitere Begründung folgt:

Zitat:Der Tochter stehe es zwar frei, über ihre Lebensgestaltung zu entscheiden. Allerdings müssten ihre Interessen gegen die des Vaters abgewogen werden, der die Ausbildungskosten möglichst gering halten möchte. Der Vater lebe nicht in überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Er müsse in der neuen Ehe eine Tochter und eine Frau finanziell versorgen. Bei der Interessenabwägung spiele auch die Dauer der Ausbildung eine Rolle.

Was soll das? Wenn was zu holen gewesen wäre, hätte man den Vater abzocken dürfen? Und was was soll das Gerede von weiteren Unterhaltsberechtigten? Volljährige Nichtprivilegierte liegen ganz klar im Rang dahinter, darüber hat sich Hahne vom BGH gefälligst jedes weitere Wort zu verkneifen.
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RE: Vater muss Fahrtkosten zum Studienort nicht übernehmen - von p__ - 28-12-2009, 19:53

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