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Unterhalt über beistandsschaft
#2
(28-12-2009, 23:47)sakala schrieb: Der Jüngere von beiden lebt bei der Mutter und der Ältere von beiden bis dato beim Vater. Damit hat sich der Unterhaltsanspruch zwischen den Parteien aufgehoben.

Ist nicht richtig, denn es sind Ansprüche der Kinder, nicht der Eltern. Ein Kind kann seinen Unterhaltsanspruch nicht gegen den seiner Schwester tauschen. Der Ältere ist ausserdem in einer höheren Altersgruppe.

(28-12-2009, 23:47)sakala schrieb: Ich bin der Meinung, das mein Freund dem Rückzug zur Mutter nicht zustimmen muß, zumindest bis er 18 ist, danach kann er ja selber entscheiden.

Er muss nicht zustimmen, aber er kann einem Umzug auch nicht wirksam widersprechen. Ein Widerspruch würde vor Gericht keinen Bestand haben. Das ABR hat bei 17jähigen kaum mehr eine Bindewirkung.

(28-12-2009, 23:47)sakala schrieb: Was kann man jetzt tun um den Schaden so gering wie möglich zu halten??

Gute Frage. Unterhalt ist Unterhalt. Auch nach dem 18. Geburtstag kann es weitergehen. Für das jüngere Kind sowieso. Darum kommt der Vater nicht herum. Es wird dann wohl auf Mangelfall und Leben auf Selbstbehaltsniveau (bestenfalls) hinauslaufen. Was macht der 17jährige denn, geht er noch zur Schule?
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Unterhalt über beistandsschaft - von sakala - 28-12-2009, 23:47
RE: Unterhalt über beistandsschaft - von p__ - 29-12-2009, 00:12
RE: Unterhalt über beistandsschaft - von sakala - 29-12-2009, 00:28
RE: Unterhalt über beistandsschaft - von p__ - 29-12-2009, 00:53
RE: Unterhalt über beistandsschaft - von Vater - 29-12-2009, 01:50

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