29-12-2009, 18:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2009, 18:18 von gleichgesinnter.)
(29-12-2009, 16:39)p schrieb: Mein Wunschzettel fürs nächste Jahr wäre ein BVerfG-Entscheid, der den Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern offiziell auf die ALG 2-Höhe herabsetzt, es heisst ja auch immer, man müsse sein letztes Hemd mit seinen Kindern teilen. Zum 1.1.2011 dann nochmal 13% mehr Unterhalt. Man könnte das garnieren mit einigen begleitenden Verbesserungen in der Rechtssprechung, z.B. einen generellen Anspruch auf einen dynamischen, unbefristeten Titel. Wir hätten dann eine Situation, in der endlich mehr als eine Handvoll Väter auf die aktive Seite wechseln würde. Anders als durch Zerschlagung der gegenwärtigen Strukturen und Prinzipien im Familienrechtsunwesen ist ja nichts zu erreichen und dazu brauchts Leute, die den Hammer schwingen.
Falls es noch nicht aufgefallen ist: die 13% Erhöhung sind nur in der ersten Stufe, also beileibe kein Durchschnitt. Bei Stufe zwei zähle ich sogar 18% und bei den anderen nicht weniger. Da ist sogar eine Stufe bei 22% Erhöhung dabei.
Alles zusammen macht dann als Durchschnitt 16% Erhöhung!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum