30-12-2009, 23:54
(30-12-2009, 23:36)Fluechtling schrieb: wieso denn eine Herabsetzungsklage?
Der Unterhalt steigt doch.
Jeder Mangelfall mit dynamischem Titel ist gezwungen, eine Herabsetzungsklage zu führen. Ausser, die Gegenseite stimmt einer Titeabländerung nach unten freiwillig zu. Auch viele, die jetzt neu Mangelfall werden, müssen klagen. Immer dann, wenn die Unterhaltslasten gegen oder über den Selbstbehalt laufen. Oder glaubst du, jemand dem vorher bereits nur 900 EUR verblieben sind könne plötzlich 13% mehr bezahlen?
Die Klagen sind auch berechtigt. Schliesslich belaufen sich die Änderungen auf mehr als 10%.