04-01-2010, 13:17
(28-11-2009, 15:29)p schrieb: Das ist kein normaler Haftbefehl, sondern Zwangshaftdrohung wegen Nichtabgabe der EV. Damit sindse schnell, die GVs. Ist aber weitgehend heisse Luft: Maximaldauer 2 Wochen, wegen der Kosten wird die Gläubigerin angegangen.
Siehe §16 BundesVwVG
In Brandenburg übernimmt das Land die Erzwingungshaftkosten bzw. schiesst sie dem Schuldner vor ... Aussage vom GV