05-01-2010, 10:52
Moin Gemeinde,
lordsofmidnight schrieb
Zur Erinnerung:
Grundgesetz, Artikel 6 (2)
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Erziehungsrecht steht über dem Recht des Staates.
Das hat mir ein Staatsanwalt und Richter vor einer halben Stunde erklärt.
Und jetzt?
Der Köter
lordsofmidnight schrieb
Zur Erinnerung:
Grundgesetz, Artikel 6 (2)
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Erziehungsrecht steht über dem Recht des Staates.
Das hat mir ein Staatsanwalt und Richter vor einer halben Stunde erklärt.
Und jetzt?
Der Köter
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)