05-01-2010, 12:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-01-2010, 12:12 von Toter Hund.)
Moin Ralf,
in meinem Fall, denn ich werde wohl auch so nichts ausrichten können gegen meine EX. Der staat hat "eigentlich" kein Recht sich in die Aufgaben und Pflichten der Erziehungsberechtigten einzumischen,und auf werthaltigkeit zum Beispiel zu überprüfen.
Es ist halt alles immer eine Einzelfallentscheidung wie mir gesagt wurde.
Das Sie es im "Einzelfall" machen liegt an den Jugendämteren=Familienvernichtungsmafia.Wenn das Kindeswohl stark gefärdet ist
Du hast gestern von mir gelesen was passiert ist, dann kann ich euch jetzt schon sagen : Das wird nix mit ner Anzeige....Glasklare NOTWEHR :
Aber wenn er kommt und mich anzeigt haben wir was gegen die EX,denn er lebt in einer Wohnung mit ihr und den Kids,und das wird als schwerwiegender Grund angesehen..das Sorgerecht neu zu Überdenken. Natürlich in dem Fall wenn Beide verurteilt werden.Wie gesagt in meinem speziellen fall. Wir brauchen uns nicht über die abartigkeit,sprich perversion in dem vorliegenden Fall zu unterhalten.
Der Staatsanwalt und Richter ist meine höchstpersönliche und absolut Vertrauenswürdigste "zweite Meinung" in Juristischen Fragen, jeden Tag 2 Stunden wenn ich das will.
Ich möchte aber nicht zu viel erzählen wenn du verstehst.
So long guys / oder bis später
Ich schreibe dir das gerne in einer PN wenn du magst.Dann verstehst du mich sofort und meine Kontakte die ich habe,aber bis jetzt waren auch mir die gebunden.
Grüsse aus dem OLG Bezirk enardubblyu
sorry:natürlich die Hände
in meinem Fall, denn ich werde wohl auch so nichts ausrichten können gegen meine EX. Der staat hat "eigentlich" kein Recht sich in die Aufgaben und Pflichten der Erziehungsberechtigten einzumischen,und auf werthaltigkeit zum Beispiel zu überprüfen.
Es ist halt alles immer eine Einzelfallentscheidung wie mir gesagt wurde.
Das Sie es im "Einzelfall" machen liegt an den Jugendämteren=Familienvernichtungsmafia.Wenn das Kindeswohl stark gefärdet ist
Du hast gestern von mir gelesen was passiert ist, dann kann ich euch jetzt schon sagen : Das wird nix mit ner Anzeige....Glasklare NOTWEHR :
Aber wenn er kommt und mich anzeigt haben wir was gegen die EX,denn er lebt in einer Wohnung mit ihr und den Kids,und das wird als schwerwiegender Grund angesehen..das Sorgerecht neu zu Überdenken. Natürlich in dem Fall wenn Beide verurteilt werden.Wie gesagt in meinem speziellen fall. Wir brauchen uns nicht über die abartigkeit,sprich perversion in dem vorliegenden Fall zu unterhalten.
Der Staatsanwalt und Richter ist meine höchstpersönliche und absolut Vertrauenswürdigste "zweite Meinung" in Juristischen Fragen, jeden Tag 2 Stunden wenn ich das will.
Ich möchte aber nicht zu viel erzählen wenn du verstehst.
So long guys / oder bis später
Ich schreibe dir das gerne in einer PN wenn du magst.Dann verstehst du mich sofort und meine Kontakte die ich habe,aber bis jetzt waren auch mir die gebunden.
Grüsse aus dem OLG Bezirk enardubblyu
sorry:natürlich die Hände
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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