06-01-2010, 00:04
Die Frau war weder mit mir, dem Unterhaltsknecht, verheiratet noch wohnte sie mit mir zusammen. Also lebte ich auch mit dem Kind nicht länger zusammen. Zum Geschlechtsverkehr ist es offensichtlich einige Male gekommen.
Warum ist mein Beitrag niveaulos? Er ist dem Niveau der deutschen Un(terhalts)rechtspraxis angepasst.
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