06-01-2010, 13:06
Am interessantesten ist die ebenfalls veröffentlichte Vergleichsberechnung: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07serv...h_2009.pdf
Die Erhöhung ist dabei extra hervorgehoben. Die Justiz betont die Erhöhung ausdrücklich. Fraglich ist nur, ob sie das tut weil sie zeigen will wieviel mehr die armen Alleinerziehenden bekommen oder ob das in Wirklichkeit eine Kritik am höchsten jemand durchgeführten Erhöhungssprung ist.
Die Erhöhung ist dabei extra hervorgehoben. Die Justiz betont die Erhöhung ausdrücklich. Fraglich ist nur, ob sie das tut weil sie zeigen will wieviel mehr die armen Alleinerziehenden bekommen oder ob das in Wirklichkeit eine Kritik am höchsten jemand durchgeführten Erhöhungssprung ist.