06-01-2010, 17:29
bis zum BGH-Entscheid zum Selbstbehalt ist dazu noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Im Moment trifft es die, die zahlen können und trotz Zahlung dann immernoch über dem Selbstbehalt bleiben.
Alle anderen können eh nicht mehr zahlen - weil sie ohnehin schon nackig sind.
Also bleibt logisch betrachtet nur: Erhöhten Zahlungsforderungen nicht folgen, Widerspruch einlegen und auf den anstehnden Entscheid verweisen.
Im Moment trifft es die, die zahlen können und trotz Zahlung dann immernoch über dem Selbstbehalt bleiben.
Alle anderen können eh nicht mehr zahlen - weil sie ohnehin schon nackig sind.
Also bleibt logisch betrachtet nur: Erhöhten Zahlungsforderungen nicht folgen, Widerspruch einlegen und auf den anstehnden Entscheid verweisen.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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