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Befristung von Unterhalttitel
#12
moin

ich weiss nicht, ob du hiermit was anfangen kannst...einige beiträge lassen mich aber vermuten, dass es so ist...prüfe es selbst, bzw. mit deinem anwalt.

falls nicht Sad , dann vlt andere leser Big Grin

lg
henning

Amtsgericht Ratingen, Familiengericht, Aktenzeichen 3 F 99/08

Die gravierende Änderung der Gesetzeslage ab 01.01.2008 durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts rechtfertigt eine Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO.

Sie ist auch im Wesentlichen begründet. Die Unterhaltsverpflichtung des Klägers ist herabzusetzen und zu befristen (§ 1578 b BGB).

Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen (§ 1569 Satz 1 BGB).

mehr unter:
http://vafk-karlsruhe.de/content/urteile..._99-08.php
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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Befristung von Unterhalttitel - von Gekko - 30-12-2009, 14:31
RE: Befristung von Unterhalttitel - von Wolfs-Leben - 30-12-2009, 14:34
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