07-01-2010, 11:31
(07-01-2010, 10:56)p schrieb: Die Motivation dahinter war angesichts des Zustandes "Mangelfall ist Normalfall" aber nicht nur die Berücksichtigung der grösseren Gehaltintervalle, sondern es ging auch um die Bedarfskontrollbeträge, die dadurch nämlich auch sinken. Der Pflichtige zahlt somit in vielen Fällen mitnichten weniger wie bei einer Höherkorrektur, nämlich wenn mehrere Berechtigte vorhanden sind (vor allem welche mit Rang 2 und 3) und er am Limit des Bedarfskontrollbetrages lag.
Aber der BKB dient ja nicht dem Schutz des Pflichtigen. Änderungen daran verschieben doch nur den Unterhalt zwischen den Rängen.
Der Pflichtige ist immer auf seinen SB beschränkt.