Zitat:Was für ein Schwachsinn
Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer wird der Ehegattenunterhalt“, sagte Soyka. Denn auch für die Unterhaltspflichtigen gibt es Mindestbeträge vom Einkommen, die sie behalten dürfen. Letztlich würden beide Elternteile von der Erhöhung der Unterhaltssätze getroffen, sagte Soyka, „der Mann, der zahlen muss und Frauen, die weniger bekommen“.
Das ist schon deswegen Schwachsinn, weil es einige gibt, die gar kein Ehegattenunterhalt mehr zahlen, ebenso viele Unverheiratete.
Schreibt der Staat eben vor dem Wort Unterhalt das Wort "Kind" davor, lässt sich viel mehr erpressen und man erfährt damit gesellschaftliche Akzeptanz "Die Kinder bekommen mehr" klingt ja besser wie "Die Erwachsenen bekommen mehr". Dabei dürfte dem Empfänger des Unterhalts egal sein, ob das sich nun Ehegattenunterhalt, Sonderbedarfunterhalt oder Kindesunterhalt nennt. Hauptsache die Euros stimmen...
Zitat:Wobei ich aber auch anerkenne, dass sie die Wirkung der Freibetragserhöhung durch die Umstellung auf 2 Berechtigte etwas abgemildert haben. Also nicht "nichts" gemacht haben.
Ich nicht. Das durchschnittliche Einkommen liegt immer noch unter 1500 Euro netto im Monat. Ich gehe davon aus, daß die meisten Unterhaltszahler meistens nur kurz,oder gar nicht um ein oder zwei Stufen hochgestuft wurden, wegen weniger als 3 "Empfängern" . Den mit dem Gehalt ist man immer gleich beim Selbstbehalt und da würden sich die Ämter/ Exen ohnehin nur auf Dauer selbst schaden. Dies gabs doch glaub ich ohnehin erst so praxismä´ßig seit ein zwei Jahren ? Und bei denen die das Gericht scheuen ebenfalls, solang mindestens der Betrag der Unterersten Stufe einging, also z.B. 199, 240, oder knapp 300, wird kaum fiktives Einkommen unterstellt werden, weil der Mindestunterhalt gesichert ist. Wenn der Mindestunterhalt steigt, wird demnach schon viel eher fiktives Einkommen erstellt werden müssen, weil angeblich ja der Kindesunterhalt gefährdet ist. Das Kinder ohnehin 20 Euro mehr haben nächstes Jahr pro Monat, wird verschwiegen. Was ich damit sagen will, wenn z.B. jemand 3 Kinder versorgt, wird er ohnehin kaum über den Selbstbehalt kommen. Wird nun die DT auf 2 Berechtigte ausgelegt, wird man ihm trotzdem, sobald der Mindestunterhalt NEU unterschritten wird, fiktives EInkommen unterstellen. Denn bei der Mindeststufe sind die Jugendämter ganz hart. Bei Höherstufungen war wohl noch eher mit der Gegenseite zu reden,...