07-01-2010, 19:35
Das Problem scheint mir zu sein, daß der Ansatz des Gesetzgebers aus § 1612a BGB (den das OLG Düsseldorf nur umsetzt in Zahlten)
nicht mehr paßt. Beim Kindesunterhalt geht es um den Bedarf des Kindes. Der ist jetzt aber sicherlich nicht von 2009 auf 2010 um
13% gestigen.
Das OLG Düsseldorf nimmt aus § 1612a BGB zur Bemessung den Freibetrag für das sächliche Existenzminimum, bisher € 1932, jetzt €
2184. Der wird verdoppelt und dann durch 12 Monate geteilt, das gibt dann Stufe 1 für die 2. Altersstufe (also bei bis 1500€
Einkommen 6-11jähriges Kind).
Warum hat der Gesetzgeber die Freibeträge 2010 erhöht? Nicht etwa, weil sich der Bedarf geändert hätte, sondern gemäß
"Wachstumsbeschleunigungsgesetz", es sollen also Familien mit Kindern mehr Geld zum Ausgeben haben. Das ist ja o.k. Aber die
geschiedene Ex hat jetzt im Vergleich zur verheirateten Betreuungsmutter ca. 50% mehr Geld zusätzlich: 10€ Kindergeld + 1/2
Kinderfreibetragserhöhung (Steuer) + 13% mehr Unterhalt, denn bei den Verheirateten gibts nur 20€ Kindergeld und den erhöhten
Freibetrag, der ja nur das Brutto-Einkommen vermindert, also geringere Steuerlast.
Es stellt sich also die Frage, ob die Anknüpfung des Bedarfs an den Kinderfreibetrag noch richtig ist.
nicht mehr paßt. Beim Kindesunterhalt geht es um den Bedarf des Kindes. Der ist jetzt aber sicherlich nicht von 2009 auf 2010 um
13% gestigen.
Das OLG Düsseldorf nimmt aus § 1612a BGB zur Bemessung den Freibetrag für das sächliche Existenzminimum, bisher € 1932, jetzt €
2184. Der wird verdoppelt und dann durch 12 Monate geteilt, das gibt dann Stufe 1 für die 2. Altersstufe (also bei bis 1500€
Einkommen 6-11jähriges Kind).
Warum hat der Gesetzgeber die Freibeträge 2010 erhöht? Nicht etwa, weil sich der Bedarf geändert hätte, sondern gemäß
"Wachstumsbeschleunigungsgesetz", es sollen also Familien mit Kindern mehr Geld zum Ausgeben haben. Das ist ja o.k. Aber die
geschiedene Ex hat jetzt im Vergleich zur verheirateten Betreuungsmutter ca. 50% mehr Geld zusätzlich: 10€ Kindergeld + 1/2
Kinderfreibetragserhöhung (Steuer) + 13% mehr Unterhalt, denn bei den Verheirateten gibts nur 20€ Kindergeld und den erhöhten
Freibetrag, der ja nur das Brutto-Einkommen vermindert, also geringere Steuerlast.
Es stellt sich also die Frage, ob die Anknüpfung des Bedarfs an den Kinderfreibetrag noch richtig ist.