07-01-2010, 19:44
Den Unterhalt an den Freibetrag zu knüpfen wäre ja nicht unbedingt verkehrt, wenn er denn dem Bedarf entsprechen würde.
Und wenn es der Bedarf wäre, gibt es auch keinen Grund, zur Deckung desselben, nicht das KG heran zu ziehen.
Dafür ist es ja eigentlich da.
Und wenn es der Bedarf wäre, gibt es auch keinen Grund, zur Deckung desselben, nicht das KG heran zu ziehen.
Dafür ist es ja eigentlich da.