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BGH: Unterhaltsansprüche vom anderen Ufer
#5
(09-01-2010, 16:59)Petrus schrieb: Wenn ein Rechtssystem aber derart monogenderisch geprägt ist, wie das unsere, dann urteilt die nächst höhere Instanz häufig genau das, was vorher schon entschieden wurde
Du solltest allerdings die Gesetzgeberin nicht vergessen.

Ein Zitat von Prof. Dr. Anne Lenze Darmstadt aus einer jüngsten Ausgabe der FamRZ

Jenseits des Basis-Betreuungsunterhalts hat sich das Recht in seinen praktischen Auswirkungen in ein „Billigkeits­recht” verwandelt. Was billig ist, wird dem Urteil des Richters überlassen, der insoweit einen vom Revisionsgericht nicht überprüfbaren Spielraum hat. Das Gesetz selber schweigt sich zu allen zentralen Fragen aus. Es legt sich nicht einmal darauf fest, ob ab dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes eine Voll- oder eine Teilzeittätigkeit gefordert ist. Zudem spricht es nur von der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, nicht aber von den Fällen, in denen mehrere Kinder vorhanden sind, von denen das jüngste älter als drei Jahre ist.
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RE: Das deutsche Unterhaltssystem ist unlogisch, unsozial und sexistisch! - von blue - 09-01-2010, 19:24

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