http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1D...googlenews
Interview mit NRW- "Rüttgers". Ihm geht das alles nicht weit genug. Kein Wort vom Leid der Väter... Und gerade in NRW kommt ja der "Dussel" her.
Passende Überschrift..richtig ironisch:
Er will es nicht kapieren.
Hier noch ein ekelhafter Bericht:
EIN BEWEIS, DAS FAMILIENANWÄLTE TEILWEISE KEINE AHNUNG HABEN:
http://www.news.de/gesellschaft/85503918...h-nicht/1/
Mein Gott , selbst ich weiss, daß diese Anpassung erwartet worden war, weil dies aus einem Urteil bereits hervorging. Wirkt sich aber wohl in den meisten Fällen nicht aus. Die meisten dürften wohl in Stufe 1 oder darunter sein, wenn man vom durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1400 Euro ausgeht. Und da bleiben es 13%, eigentlich sogar fast 14%.
Nein, ganz und gar nicht...
Das wird ihm nichts helfen, es gibt fiktive Einkommen. Aber das Verschweigen wir natürlich als Familienanwalt.
770 Euro, wer nicht arbeitet. 900 SB wer arbeitet. Der Anwalt hat wirklich keine Ahnung.
Interview mit NRW- "Rüttgers". Ihm geht das alles nicht weit genug. Kein Wort vom Leid der Väter... Und gerade in NRW kommt ja der "Dussel" her.
Passende Überschrift..richtig ironisch:
Zitat:„Das Konzept heißt: Leistung muss sich lohnen“
Zitat:Was schlagen Sie vor?
Wir haben in Deutschland 2,2 Millionen Kinder in Einelternfamilien. In Nordrhein-Westfalen ist die Quote zwischen 1996 und 2007 von 10,5 auf 14,5 Prozent gestiegen. In neun von zehn Fällen handelt es sich um alleinerziehende Mütter. Und vierzig Prozent aller alleinerziehenden Mütter leben von Hartz IV. Alleinerziehende Mütter tragen mit das größte Armutsrisiko in Deutschland. Es kann nicht sein, dass die Entscheidung fürs Kind bestraft wird. Solange wir das nicht geregelt bekommen, ist dieses Land nicht kinderfreundlich. Wir brauchen mehr Kindertagesstätten, mehr Ganztagsplätze und mehr Hilfen beim Wiedereinstieg in den Beruf. In Nordrhein-Westfalen haben wir viel für die Kinderbetreuung getan. Aber da muss auch überall mehr geschehen. Auch in den Fällen, wo die Väter nicht für den Unterhalt aufkommen, müssen wir etwas tun. Derzeit wird der Unterhaltsvorschuss maximal für 72 Monate und nur bis zum zwölften Lebensjahr gewährt. Die neue Bundesregierung will das bis zum 14. Lebensjahr verlängern, das begrüße ich. Aber das reicht nicht. Ich wünsche mir mittelfristig eine Verlängerung bis zum 18. Lebensjahr. Am besten wäre eine Regelung analog zum Kindergeld. Wer sich für Kinder entscheidet, darf nicht zur Armut verurteilt werden.
Zitat:Wo sehen Sie noch Anpassungsbedarf?
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens setzt sich seit längerem dafür ein, dass die Leistungen für Kinder bedarfsgerecht ermittelt werden. Jetzt werden dafür nur Prozentsätze der Leistungen für Erwachsene angesetzt. Wer Kinder hat, der weiß zum Beispiel, dass sie mit zwölf, dreizehn Jahren häufiger einen Wintermantel brauchen.
Er will es nicht kapieren.
Hier noch ein ekelhafter Bericht:
EIN BEWEIS, DAS FAMILIENANWÄLTE TEILWEISE KEINE AHNUNG HABEN:
http://www.news.de/gesellschaft/85503918...h-nicht/1/
Zitat:Relativiert werde dieser Anstieg der Unterhaltssätze jedoch durch zwei Aspekte, erläutert Peter Junggeburth. Zum einen das Kindergeld. Es wird grundsätzlich zur Hälfte vom Tabellenwert abgezogen, da dem Vater auch ein halbes Kindergeld zusteht. Da sich das Kindergeld nun von 164 auf 184 Euro erhöht hat, werden zehn Euro mehr abgezogen als zuvor.
Zitat:«Außerdem hat sich die idealisierte Familie verändert, die die Tabelle zugrundelegt», erklärt der Familienanwalt den Teufel im Detail. Statt von einer Frau und zwei Kindern, also drei Unterhaltsberechtigten auszugehen, richtet sich der angegebene Wert nun nur noch auf zwei. «Das wurde vom Oberlandesgericht nicht erklärt. Wir wissen nicht, ob sie von nur noch einem Kind in der Durchschnittsfamilie ausgehen oder davon, dass die Frauen selbst arbeiten, also nicht unterhaltsberechtigt sind», sagt Junggeburth.
Mein Gott , selbst ich weiss, daß diese Anpassung erwartet worden war, weil dies aus einem Urteil bereits hervorging. Wirkt sich aber wohl in den meisten Fällen nicht aus. Die meisten dürften wohl in Stufe 1 oder darunter sein, wenn man vom durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1400 Euro ausgeht. Und da bleiben es 13%, eigentlich sogar fast 14%.
Zitat:Wirklich problematisch sind die Unterhaltszahlungen jedoch nicht für die Eltern mit einem Nettoverdienst zwischen 2700 und 3100 Euro.
Nein, ganz und gar nicht...
Zitat: Wer nur gut 1000 Euro in der Lohntüte hat, große Kinder samt Ex finanziert und dann noch ein weiteres Baby von einer neuen Frau bekommt, stellt sich oft die Frage, ob Arbeiten da überhaupt noch Sinn macht.
Das wird ihm nichts helfen, es gibt fiktive Einkommen. Aber das Verschweigen wir natürlich als Familienanwalt.
Zitat: Der Selbstbehalt, also das Geld, das dem Zahlungspflichtigen zusteht, liegt mit minderjährigen Kindern bei 770, mit volljährigen bei 1100 Euro. «Diese Sätze sollen sich auch verändern, allerdings erst Mitte des Jahres, weil das vermutlich im Zusammenhang mit den Hartz-IV-Sätzen entschieden wird», erklärt Peter Junggeburth.
770 Euro, wer nicht arbeitet. 900 SB wer arbeitet. Der Anwalt hat wirklich keine Ahnung.