05-12-2008, 02:56
Übrigens ist in dem Begriff "Rückgriffquote" die Lüge bereits systematisch, politisch integriert: Da sie sich immer auf 100% der ausgezahlten Beträge bezieht, jedoch gesetzlich geplant niemals 100% erreicht werden kann. UVG wird nämlich auch gezahlt, wenn der Vater tot ist, von vornherein erwerbsunfähig, verschollen, behindert oder z.B. noch Schüler ist. Da UVG hier von vornherein als Ausfallleistung gezahlt wird, kann es auch nie zurückgefordert werden und das ist gesetzlich auch nicht beabsichtigt.
Aber macht sich halt gut für die Schikane-Propaganda.
Aber macht sich halt gut für die Schikane-Propaganda.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #