10-01-2010, 17:49
(10-01-2010, 12:24)ChrisTine schrieb: Nun bitte ich Euch, dort mal reinzuschauen, um nach evtl. Fehlern zu suchen oder Ergänzungen festzustellen.
Da sind alte Tabellen drin, aber die Vergleiche sind ausserordentlich schwierig und eigentlich nicht möglich. Wir hatten in den letzten acht Jahren drei verschiedene Kindergeldanrechnungen, vier Veränderungen beim Kindergeld, gravierende Änderungen beim Mehrbedarf, bei der Einstufung, bei der Stufenintervallen. Das Juristenbusiness rotiert, produziert, wälzt um, ändert, nur das bringt kräftig Umsatz und neue Tricks für höhere Unterhalte und Streitwerte.
Da blickt schon lange keiner mehr durch. Deshalb würde ich die Tabellen um einen konkreten Beispielfall ergänzen: Unterhaltsberechtigte mit zwei Kindern im Alter von 3 und 12, lebend in Bremen (der Ort ist wegen der Kindergartengebühren relevant). Was kann diese Person verlangen im Laufe der Jahre? Wieviel Prozent seines Einkommens hart ein Pflichtiger, der den jeweiligen Durchschnittsverdienst Deutschlands verdient an Unterhalt zu bezahlen, was bleibt ihm? Einmal mit und einmal ohne Ex gerechnet.