12-01-2010, 15:18
(12-01-2010, 13:33)Skippie schrieb: Kurze frage: ist es möglich für den Beistand eine Strafanzeige gem 170 zu stellen ohne über eine Jugendamtsurkunde noch über ein Urteil zu verfügen ??? oder muß erstmal der Unterhalt gerichtlich festgestellt werden ???
Strafanzeige geht problemlos, auch ohne Titel. Zivilrechtliche Erkenntnisse sind irrelevant bei der Frage nach Strafbarkeit.
Toter Hund schrieb:und was ist wenn die Alte einen Titel hat ,aber alles unterschrieben ist wie bei mir, inso,Ev....können die dann sofort losschlagen oder wie läuft das?
Dasselbe. Zivilrecht != Strafrecht.