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Strafanzeige ohne Titel
#15
@Skippie
Du bist nicht leistungsfähig.

http://www.familienservice.uni-wuerzburg...eistungen/

Zitat:Ist jedoch der andere barunterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig, kann das Kind von dem betreuenden Elternteil den vollen Unterhalt, also auch den Barunterhalt, verlangen.

Wenn also die Mutter ebenfalls nicht der Barunterhaltspflicht nachkommt, obwohl sie könnte, könnte man auch Strafanzeige gegen Sie stellen. In der Regel Schwimmen Mütter geradezu in Geld, wenn sie ständig neue zukünftige weitere Melkpartner haben.

Man könnte das JA zur Not einen Wink mit den Zaunphal geben. Sie wissen das ich nicht leistungsfähihg bin und das dann die Mutter selbst barunterhaltspflichtig wird (Gesetz beifügen, Verwirrung stiften). Ich mache daher sie verantwortlich, wenn das Kind nicht ausreichend versorgt wird, obwohl ich sie darauf hingewiesen habe. Bamm.

Strafanzeigen nicht über die Polizei oder das Jugendamt stellen, sondern gleich bei der Staatsanwaltschaft. Wir reden mit Schmidt und nicht mit Schmidtchen. Strafanzeigen stehts mit dem Zusatz versehen "Ich stelle Strafanzeige aufgrund. .................... sowie aller anderen in Frage kommenden Straftaten. Dann Sachverhalt und Vermögensverhältnisse der Mutter schildern. Hast du den das Sorgerecht ?
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Strafanzeige ohne Titel - von Skippie - 12-01-2010, 13:33
RE: Strafanzeige ohne Titel - von blue - 12-01-2010, 14:45
RE: Strafanzeige ohne Titel - von Skippie - 12-01-2010, 14:50
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