13-01-2010, 17:20
(13-01-2010, 16:22)gleichgesinnter schrieb:Zitat:mit der ausssage wäre ich vorsichtig, mein ex ist da des genaue Gegenteil. Und Unterhaltsverletzer haben in der JVA hohes ansehen, das htte mir damals der Richter gesagt als ich meinen Ex angezeigt habe, er wurde freigesprochen weil er es darauf angelegt hat mit den worten " Inhaftieren sie mich das kostet 100€ / Mon. den Steuerzahler, bringt keinen Unterhalt und der Held bin ich auch noch ". Gezwungenermassen musste der Richter ihm Recht geben und erkannte hier keine erzieherrische Maßnahme und hat ihn frei gesprochen.lg
Mein Mann hat zu der Thematik folgenden Beitrag im WGvdL-Forum geschrieben:
Zitat:Bei einer Strafsache wegen Unterhaltspflichtverletzung, ich war Zuschauer, sagte der Richter zu Beginn: "Was ich hier mache ist völlig sinnlos. Mir fehlt jegliches Mittel um Druck auf den Beklagten auszuüben den Unterhalt zu bezahlen. Stecke ich ihn ins Gefängnis gibt es erst recht keinen Unterhalt und der Beklagte sieht das noch als Triumph. Eine Geldstrafe fällt aus gleichem Grund aus. Eine Bewährungsstrafe betrachten die Verurteilten meiner Erfahrung nach als Freispruch".
Letzteres kann ich aus meiner eigenen Strafsache bestätigen. Der Ganze Zirkus konnte mich nicht beeindrucken da ich mich schon auf eine Haftstrafe eingestellt hatte.
Ein Tag Knast kostet den Steuerzahler 95 Eur.
Rainer
http://wgvdl.com/forum/forum_entry.php?id=17077