13-01-2010, 22:00
Hallo P,
danke für die Antwort !
Die letzte Auskunft habe ich vor 2 Jahren gegeben. Ist also wieder an der Zeit.
Werde also Auskunft geben. Werde aber wie im FAQ beschrieben nicht die mir geschickten Formulare ausfüllen, sondern in langer verworrener Textform meine Lage darstellen. Ist das so okay, oder riskiere ich hier auch Probleme ? Soll ich versuchen die Verdienstbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber ausfüllen zu lassen oder spielen diese Summen durch meine jetzige Arbeitslosigkeit keine Rolle mehr oder soll ich einfach mein Durchschnittseinkommen laut meiner Gehaltsnachweise selbst beziffern ? Sollte ich das Jugendamt in meinem Schreiben schon über die Summe X unterrichten, welche ich nach dem 18. Lebensjahr zahlen werde ?
Vielen Dank
danke für die Antwort !
Die letzte Auskunft habe ich vor 2 Jahren gegeben. Ist also wieder an der Zeit.
Werde also Auskunft geben. Werde aber wie im FAQ beschrieben nicht die mir geschickten Formulare ausfüllen, sondern in langer verworrener Textform meine Lage darstellen. Ist das so okay, oder riskiere ich hier auch Probleme ? Soll ich versuchen die Verdienstbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber ausfüllen zu lassen oder spielen diese Summen durch meine jetzige Arbeitslosigkeit keine Rolle mehr oder soll ich einfach mein Durchschnittseinkommen laut meiner Gehaltsnachweise selbst beziffern ? Sollte ich das Jugendamt in meinem Schreiben schon über die Summe X unterrichten, welche ich nach dem 18. Lebensjahr zahlen werde ?
Vielen Dank