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Melderecht - Sammelthread zu Melderecht und Meldeprozeduren in unterschiedlichen Länd
#24
Zitat:Es hängt dann wohl mal wieder von den Banken ab... ich sag ja - in Spanien ticken die Uhren anders: Ein Freund von mir musste nämlich bei der Bank BBVA seine N.I.E. (número de indentidad de extranjero) zur Kontoeröffnung eines Residentenkontos vorweisen. Und dazu musste er zur Policía Nacional (nicht Gemeinde).

Die NIE braucht man zum Eröffnen des Residentenkontos schon, ohne der gehts nicht, aber um die NIE zu bekommen muss man nirgendwo im Land gemeldet sein, kann man sogar schon von der deutschen Heimat aus beantragen, und auch bekommen, bevor man überhaupt spanischen Boden betreten hat. Und da bekommt man dann auch eine Bestätigung von der Policia Nacional.

Ohne der NIE bekommst Du nur ein Nicht-Residentenkonto, welches ich jedem in Spanien lebendem Ausländer sowieso schonmal zusätzlich zum normalen Residentenkonto empfehlen würde, der Grund ist aber nicht in ein paar Sätzen zu erklären, und beinhaltet meistens,oder zumindestens häufig, nicht nur redliche Gründe..sagen wir mal so Wink Die sind nämlich mit exakt 0,0% verzinst, was zur Folge hat, dass das Finanzamt des Heimatlandes nicht über dessen Existenz informiert wird... der Rest bleibt der Fantasie überlassen Big Grin


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RE: Melderecht - Sammelthread zu Melderecht und Meldeprozeduren in unterschiedlichen Länd - von Webworker - 13-01-2010, 23:43

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