14-01-2010, 15:35
(14-01-2010, 15:26)beppo schrieb: kann ich denn, trotz laufendem EU-Verfahren vor dem OLG auf eine Senkung des EU klagen?
Ja, da nun neue Tatsachen und Veränderungen vorliegen, die eine Änderung des EU zur Folge haben. Bei der OLG-Klage gehts ja auch um die Vergangenheit, oder? Die ist damit ebenfalls nicht vom Tisch. Im Gegenteil, schick mal eine Untätigkeitsbeschwerde hin. Berufe dich auf Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 13 EMRK und dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 3.