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Fragen zur Kindesunterhaltsberechnung
#1
Ein freundliches Hallo an alle.
Auch ich habe vor kurzen ein Schreiben des JA in DGF erhalten. Nach erfolgter Unterhaltsberechnung und meiner komkreten Anfrage, warum z.B. bestimmte Schicht und Erschwerniss- Zuschläge zu 2/3 angerechnet werden (die die mit ein paar Euronen im Monat zu Buche schlagen) und andere (die im guten 2 stelligen Bereich) voll, obwohl es ein älteres Urteil des OLG München (NJW 1982,835) zur Anrechnung von allen !!! Zuschlägen für Schichtarbeiter gibt.
Kam die Antwort: im Übrigen teilen wir Ihnen mit, dass wir uns nach diesem Schreiben (das zur Unterhaltsberechnung) nicht weiter schriftlich oder telefonisch zur Unterhaltsberechnung selbst äußern werden, da wir nun die Unterhaltsberechnung als abgeschlossen betrachten.

So kanns mans auch sagen, wenn man sich nciht mehr erklären kann. ist das nicht ein zeichen für eine mutwillige Berechnung? Wird nicht damit staatgegeben, das man was zu Gunsten der KM hoch gerechnet hat, aber ebend keine Begründung hat?
Ein konkrete Frage hätte ich noch: Was wird als Schulden angerechnet?
Welchen Ermessungsspielraum sieht zum Beispiel ein Gericht, wenn die Unterhaltsbelastung in ca 1 1/2 Jahren beendet ist? Würde einem das Gericht noch zu einer Insolvenz zwingen, nahelegen, oder einen Teil doch anrechnen?
Was ist z.B. mit Zahnersatzkosten? der Einbau einer Brücke als Regelleistung, (Zuzahlungsbetrag von ca 800€) ist sicherlich nicht im Selbstbehalt irgendwo versteckt.Welche "Kosten" sind konkret im "fiktiven" Selbstbehalt vom 900€ versteckt? Wie schlüsselt sich dieser nach Abzug der fiktiven Miete von 360 € auf?

Vielen Dank
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Fragen zur Kindesunterhaltsberechnung - von Ostvater - 15-01-2010, 08:47
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