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Fragen zur Kindesunterhaltsberechnung
#2
(15-01-2010, 08:47)Ostvater schrieb: Kam die Antwort: im Übrigen teilen wir Ihnen mit, dass wir uns nach diesem Schreiben (das zur Unterhaltsberechnung) nicht weiter schriftlich oder telefonisch zur Unterhaltsberechnung selbst äußern werden, da wir nun die Unterhaltsberechnung als abgeschlossen betrachten.

Ein sicheres Zeichen, dass ein Übertölpelungsversuch im Gange ist. Bei so einem Satz müssen alle Glocken klingeln.

Abgesehen davon halte ich es für einen Sandal, wie die neue Anwaltspflicht für Unterhaltssachen mit der Komplexität der Materie begründet wurde. Die Behörde Jugendamt rechnet kostenlos für den Berechtigten, während der Pflichtige mit der komplexen Materie allein gelassen wird und für eine Unterhaltsberechnung keinen Anwalt bezahlt bekommt, egal ob er unter die Prozesskostenhilfe-Grenze fällt. Damit sind die ungleich langen Spiesse für Pflichtige noch ungleicher geworden.
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RE: Jugendämter rechnen falsch - von p__ - 15-01-2010, 09:46
RE: Jugendämter rechnen falsch - von Bluter - 15-01-2010, 10:24
RE: Jugendämter rechnen falsch - von Ostvater - 15-01-2010, 11:15

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