15-01-2010, 10:24
Hallo Ostvater,
soweit mir bekannt, schlüssel ich das wie folgt auf:
SB eines Erwerbstätigen = 900€
Erwerbstätigenbonus = 130€
Mindestbedarf eines jeden Erwachsenen = 770€ (Armutsgrenze)
Die 360€ (OLG Schleswig = 400€) Warmmiete sind bereits enthalten.
Die übrigen Kosten sind nach SGB aufgeteilt.
Irgendwo hatte ich mal hierzu Zahlen, musst selber mal "regelsätze" googlen oder das folgende Beispiel heranziehen:
Regelsätze
Ansonsten geben manchmal auch die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG, betreffend der Zuschläge, was her.
Du führst ein Urteil des OLG München an, sind die süddeutschen Leitlinien in eurem Fall die maßgeblichen?
Wenn ich dich richtig verstanden habe bist du, deiner Ausbildung entsprechend, in Vollzeit, im Schichtbetrieb erwerbstätig und zahlst mindestens den Mindesunterhalt?
Für ein Kind?
Hast du weitere Kosten, das Kind betreffend (Fahrtkosten, Verpflegung)?
soweit mir bekannt, schlüssel ich das wie folgt auf:
SB eines Erwerbstätigen = 900€
Erwerbstätigenbonus = 130€
Mindestbedarf eines jeden Erwachsenen = 770€ (Armutsgrenze)
Die 360€ (OLG Schleswig = 400€) Warmmiete sind bereits enthalten.
Die übrigen Kosten sind nach SGB aufgeteilt.
Irgendwo hatte ich mal hierzu Zahlen, musst selber mal "regelsätze" googlen oder das folgende Beispiel heranziehen:
Regelsätze
Ansonsten geben manchmal auch die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG, betreffend der Zuschläge, was her.
Du führst ein Urteil des OLG München an, sind die süddeutschen Leitlinien in eurem Fall die maßgeblichen?
Wenn ich dich richtig verstanden habe bist du, deiner Ausbildung entsprechend, in Vollzeit, im Schichtbetrieb erwerbstätig und zahlst mindestens den Mindesunterhalt?
Für ein Kind?
Hast du weitere Kosten, das Kind betreffend (Fahrtkosten, Verpflegung)?